04.04.2022

Heute fassen wir im Magazin Blog ein heißes Eisen an. Nein, es geht nicht um den Hufschmied und das Thema „Barhuf oder Hufeisen“, das wir in einem weiteren Artikel behandeln wollen. Heute geht es um die Einführung der Pferdesteuer. Zweifelsohne erhitzt die Pferdesteuer die Gemüter und teilt die Parteien in Pro und Contra. Wir sprechen zunächst die Argumente der Befürworter sowie Gegner an und informieren im Anschluss, was du über die Pferdesteuer wissen musst und wie sie erhoben wird. Selbst, wenn du in einer Gemeinde wohnst, die eine Steuer für Pferde erhebt – die Abgabe soll das Reitvergnügen mit dem edlen Tier nicht schmälern.

 

Ein Hufeisen steht für Glück und nicht für Pferdesteuer

Ein Hufeisen steht für Glück und nicht für Pferdesteuer

Die Pferdesteuer – Pro und Contra

Wer in Deutschland lebt, dem Land der Dichter und Denker, der weiß, dass die Behörden besonders gerne daran denken, wie sich mit Steuern die öffentlichen Kassen füllen lassen. Nachdem bereits Hundebesitzer seit vielen Jahren Steuern für den treuen Vierbeiner zahlen müssen, geraten nun auch verstärkt Pferdebesitzer in den Fokus der steuerlichen Betrachtung. Hier sind zunächst die Argumente der Befürworter von Pferde Steuern.

PRO Pferdesteuer

Für ein Pferd Steuern zu erheben sei zulässig, meinen die Befürworter, weil es sich bei der Pferdehaltung um eine besondere Art von Luxus handeln würde – und Pferdebesitzer in der Regel zu den Besserverdienenden zählen. Die Abgabe soll der Instandhaltung von Reitwegen dienen und der Beseitigung etwaiger Flurschäden im Gelände. Eine Hundesteuer sei in der Gesellschaft ja auch seit vielen Jahren akzeptiert.

CONTRA Pferdesteuer

Mit der Hundesteuer sei die Pferdesteuer nicht zu vergleichen, argumentieren indessen die Pferdefreunde. Die Hundesteuer sei ja ursprünglich eingeführt worden, damit die Anzahl der Hundebesitzer nicht ausufern sollte. Die Pferdehaltung sei hingegen eher selten anzutreffen und erfreue sich einer breiten Unterstützung. Zudem wird bemängelt, dass die Pferdesteuer nicht zweckgebunden sei. Es wäre demnach nicht sicher, dass die eingenommenen Steuergelder tatsächlich dem Reitsport und der Pflege der öffentlichen Reitwege und Geländeflächen zugutekämen. Sollte ein Pferd indessen einen größeren Schaden anrichten, sei dies ohnehin durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Nach langen und hitzigen Diskussionen kam es schließlich doch zur Einführung der Pferdesteuer – wenngleich es bei der Umsetzung bislang recht entspannt zugeht und es Ausnahmen von der Regelung gibt. Wie sieht es also im Detail aus?

Immer diese Steuern......

Immer diese Steuern……

 

Die Pferdesteuer – die gesetzliche Grundlage

Im August 2015 erklärte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Erhebung einer Pferdesteuer für zulässig. Das BVerwG schloss sich der Meinung an, dass es sich bei der Pferdehaltung um ein Luxushobby handeln würde, das über den allgemeinen Lebensbedarf hinausginge. Auch seien Pferdebesitzer durchaus als Besserverdiener anzusehen. Allerdings dürfe die Steuersatzung nicht dazu führen, dass das Pferd nicht weiter gehalten werden könne. Die Abgabe dürfe deshalb keine „erdrosselnde Wirkung“ haben. Die Pferdesteuer darf maximal 750 Euro pro Jahr und Pferd betragen.

Was ist die Pferdesteuer?

Die Pferdesteuer ist eine kommunale Steuer, die Gemeinden oder Städte erheben können – sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Auf Basis des Kommunalabgabengesetzes kann jede Kommune selbst entscheiden, ob und wie sie die Steuer erhebt. In der Tat ist es so, dass zurzeit nur drei Gemeinden im Bundesland Hessen die Pferdesteuer erheben. Demnach ist die Steuerpflicht auf Pferde noch die absolute Ausnahme.

Wen betrifft die Pferdesteuer?

Wenn sie denn erhoben wird, dann betrifft sie alle Personen, die Pferde zu Freizeitzwecken halten. Ebenso sind Reitvereine von der steuerlichen Abgabe betroffen.

Ausnahmen von der Besteuerung

Handelt es sich um Personen, die Pferde beruflich für den Haupterwerb halten, sind diese von der Pferdesteuer nicht betroffen. Hierzu zählen zum Beispiel gewerbliche Züchter, Landwirte, Reitschulbetriebe und Reiterhöfe mit Zuchttieren.
Ebenso sind Fohlen unter sechs Monaten nicht der steuerlichen Abgabe unterworfen.
Und auch für sogenannte Gnadenbrotpferde, die nicht mehr reitbar sind und den Lebensabend auf einem speziellen Hof verbringen, wird keine Pferdesteuer erhoben.

Warum wird die Pferdesteuer so zögerlich umgesetzt?

Die Kommunen tun gut daran, sich die Einführung einer Pferdesteuer genau zu überlegen. Denn der „Schuss“ könnte nach hinten losgehen. Gerade für Reitvereine würde die steuerliche Abgabe eine immense finanzielle Belastung bedeuten. Die Mitglieder sind dort meist noch sehr jung und eine Weitergabe der Kosten wäre nur schwer zu vermitteln. Demnach besteht die Gefahr, dass Reitvereine in finanzielle Bedrängnis geraten. Die Vereine könnten in Gemeinden abwandern, die auf die steuerliche Erhebung verzichten. Die Abwanderung oder Schließung von Reitvereinen zieht aber noch weitere Kreise.

Letztendlich leiden alle darunter, die von der Pferdehaltung betroffen sind. Das reicht vom Schmied über die Fachgeschäfte für Reitsport bis zu den Futtermittellieferanten. Arbeitsplatzverluste und Existenzgefährdungen wären ein hoher Preis für eine zumindest fragwürdige Pferdesteuer. Zudem gilt das Reiten als Sportart und die Politiker werden nicht müßig zu erklären, dass der Sport im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung gefördert werden sollte. Zum Schmunzeln trägt auch das Argument bei, dass Pferde gerne mal spezielle „Äpfel“ hinterlassen würden und dies ein Ärgernis sei. Wobei diese Pferdeäpfel als Dünger von Landwirten sehr geschätzt sind. Aber gibt es denn Alternativen zur Pferdesteuer?

 

gemütlicher Ausritt auf abgelegenem Weg in der Natur

gemütlicher Ausritt auf abgelegenem Weg in der Natur

Die Reitabgabe – die bessere „Pferdesteuer“

Für eine clevere Alternative haben sich die Behörden in Nordrhein-Westfalen entschieden und dort schon seit geraumer Zeit die zweckgebundene Reitabgabe eingeführt. Da die Reitabgabe ausschließlich für die Anlage und Instandhaltung von Reitwegen verwendet werden darf, wird sie von den Betroffenen im Gegensatz zur nicht zweckgebundenen Reitsteuer viel positiver aufgenommen. Zudem wird die Reitabgabe nur fällig, wenn das Pferd auch tatsächlich auf öffentlichen Wegen geritten wird. Eine Institution, welche die Pferde auf privatem Grund bewegt, ist von der Reitabgabe demnach nicht betroffen. Und wie funktioniert die Reitabgabe in der Praxis?

Die Kommunen erheben die Reitabgabe, das Land übernimmt die Verwaltung und bewilligt entsprechende Bau- und Instandhaltungsprojekte. Mit Zahlung der Reitabgabe erhält der Reiter zwei Plaketten, die er beim Ausritt im Gelände gut sichtbar am Pferd befestigen muss. Die Reitabgabe ist im Verglich zur Reitsteuer auch wesentlich günstiger und beträgt pro Pferd und Jahr 25 Euro. Für die Ausgabe der Plaketten-Kennzeichen verlangen die Gemeinden eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 15 Euro.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Wie bereist erwähnt, ist Hessen das einzige Bundesland, indem die Pferdesteuer eingeführt wurde und noch praktiziert wird. Es betrifft die Gemeinden:

  • Bad Sooden-Allendort (200 Euro pro Pferd)
  • Kirchheim (90 Euro pro Pferd)
  • Schlangenbad (300 Euro pro Pferd)

Die Pferde müssen dort unverzüglich nach Inbesitznahme oder Unterbringung der Gemeinde gemeldet werden. Das gilt auch, falls für das Pferd (noch) keine Pferdesteuer anfallen sollte. Die entsprechenden Daten für die Übermittlung werden unter anderem aus dem Equidenpass des Pferds entnommen. Sollte das Pferd verkauft oder durch Umzug aus dem Gemeindegebiet entfernt werden, ist dies der Kommunalverwaltung innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Auch muss im Falle des Verkaufs der neue Besitzer angegeben werden. Wer sein Pferd nicht ordnungsgemäß meldet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen (Ordnungswidrigkeit). Bei Nichtzahlung der Geldbuße kann dies bis zur Pfändung führen.

Die deutsche Pferdesteuer gehört zu den „tierischen Einnahmequellen“

Die deutsche Pferdesteuer gehört zu den „tierischen Einnahmequellen“

In Schleswig-Holstein machte im Juni 2017 mit Tangstedt nur eine Gemeinde Gebrauch von der Pferdesteuer. Aus Gründen der Sportförderung erklärte der schleswig-holsteinische Landtag eine Pferdesteuer für unzulässig und schaffte die Abgabe im September 2018 ab. In Mecklenburg-Vorpommern gab es in der Gemeinde Vielank kurzzeitig Pläne zur Einführung einer Pferdesteuer – wurde jedoch auch nie realisiert. Auch lehnten Gemeindevertreter aus Brandenburg die im Landkreis Oberhavel diskutierte Pferdesteuer ab. Ebenso sprach sich das Finanzministerium in Bremen bereits im September 2015 gegen die Einführung der Pferdesteuer aus. Im selben Jahr sprach sich auch der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Bayern in Übereinstimmung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gegen eine Pferdesteuer aus. Diese Signalwirkung aus dem Süden Deutschlands dürfte sich auch auf die anderen Bundesländer ausgewirkt haben.

Fazit:

Die deutsche Pferdesteuer gehört zu den „tierischen Einnahmequellen“, die sich bis auf wenige Ausnahmen bis heute nur schwer realisieren lässt. Das mag auch daran liegen, dass die ohnehin nicht zweckgebundene Pferdesteuer wirtschaftliche Kollateralschäden vermuten lässt – und somit den öffentlichen Nutzen infrage stellt. Die alternative „Reitabgabe“ erscheint hier wesentlich sinnvoller, da sie zweckgebunden ist und so der Infrastruktur des Reitsports zugutekommt.